✝️ Margot Böttger, 44 Jahre – 20. Oktober 1972, Hamburg 🇩🇪💔

Name auch als Hildegard K. angegeben

Der Täter Siegfried Kuschmierz, 31 Jahre, reiste mit einer alten Dame, die ein Kinderkarussell betrieb, von Jahrmarkt zu Jahrmarkt. Er bekam 400 Mark bei freier Station und Verpflegung. Im Herbst 1972 schlugen sie ihre Zelte auf dem Hamburger Dom auf. In seinem Wohnwagen auf dem Heiligengeistfeld sah sich der 31 Jahre alte Schaustellergehilfe Siegfried Kuschmierz den Fernsehkrimi „Die blutige Straße“ an. Dann ging er nach St. Pauli, um Prostitution zu nutzen.

Kuschmierz tötete Margot in seinem Schausteller-Wohnwagen auf dem Heiligenfeistfeld. Motiv: die beiden wurden sich über die Höhe der Bezahlung nicht einig.

Margot wurde von Spaziergängern in einem Gebüsch auf dem Spielbudenplatz mit durchstochener Kehle gefunden worden. Sie konnte erst im Laufe des Tages an Hand eines 21 Jahre alten Fingerabdruckes identifiziert werden.

Nur elf Stunden brauchte die Mordkommission, dann war der Fall geklärt. Bei Margot hatte die Kripo einen Zettel mit Adressen von Lokalen gefunden. In einer Gaststätte am Hamburger Berg stieß die Kripo auf Zeugen, die gesehen hatten, wie Kuschmierz und die „schwarze Margot“, so hieß sie auf St. Pauli, gegen 2 Uhr die Kneipe verlassen hatten.

Im Wohnwagen, so der Schaustellergehilfe, habe es Zahlungsschwierigkeiten gegeben. Als Margot ihm gedroht habe sie werde einen Freund zu Hilfe holen, habe er blindlings mit einem Messer zugestochen. 

Kuschmierz im Prozeß: „Ich wollte sie doch nur still machen. Weil sie so schrecklich schrie. Wegen der hundert Mark. Meine Chefin, die zu mir Heimatlosem wie eine Mutter war, durfte nicht wissen, daß ich ein Mädchen im Wohnwagen hatte. Sie hatte es mir doch verboten . . „

Die Leiche versteckte er in einem nahen Gebüsch. Auf Grund der gefundenen Beweise aus dem Wohnwagen legte Kuschmierz ein Geständnis ab. Zwei Zeugen aus dem Lokal erkannten ihn wieder. Den ganzen Tag über hatte er vom Wohnwagen aus die Polizei bei der Arbeit beobachtet.

Der Richter im Prozess: „Die Frau ist Ihnen doch nicht gefolgt, weil Sie so schön waren! Hätten Sie schon im Lokal gesagt, daß Sie keinen Pfennig besitzen, wäre sie doch gar nicht vom Tisch aufgestanden?!“ 

„Wegen Mordes und versuchter Notzucht“ verurteilte das Hamburger Schwurgericht Kuschmierz zu lebenslangem Freiheitsentzug.

Sechs Jahre zuvor verurteilte ein Schwurgericht in Karlsruhe Kuschmierz wegen Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug. Er hatte seine fünf Monate alte Tochter getötet, weil sie schrie. 

Von Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert