✝️ Johanna S., 35 Jahre – 14. November 1971, Gießen, Hessen 🇩🇪💔
Johanna bewohnte in der Bahnhofstraße 2 bis 4 ein Apartment.
In der Regel traf Johanna ihre Freier in einer nahe gelegenen Kneipe. An jenem frühen Donnerstagmorgen soll sie gegen 0.30 Uhr in einem italienischen Restaurant mit einem Freier, Horst-Günther Z., verhandelt haben. Als dieser nach den sexuellen Handlungen gehen will, kommt es zum Streit. Er schlägt Johanna S. ins Gesicht und würgt sie bis zur Bewusstlosigkeit. Dann sticht er mit einer Glasscherbe zu. Die Schnittverletzungen im Unterleibsbereich waren so gravierend, dass ein Teil des Darms heraustrat. Sechs Wochen später starb sie an den Folgen des Übergriffs.
Er nahm die 50 D-Mark, die er Johanna gezahlt hatte, wieder an sich, stahl weitere 60 D-Mark und ein Päckchen Zigaretten, bevor er verschwand.
Z. war Landmaschinenmechaniker und kam aus J.. Zum Zeitpunkt der Tat war er deutscher Unteroffizier.
Nach der Tat entfernte Z. sich unerlaubt von der Truppe und verließ eine Woche später seine Frau sowie sein kleines Kind Richtung Amsterdam. Hier soll er einem Kumpanen erzählt haben, er werde gesucht, weil er in Gießen „eine Nutte zusammengeschlagen habe“, zitierte ihn die Polizei.
Er war in den Niederlanden verhaftet worden, weil er in Zandvoort in ein Café eingebrochen war. Später hatte er einen 16-Jährigen, der in einem Strandkorb übernachtet hatte, überfallen und zusammengeschlagen.
Zwei Prozesse gegen Z. platzen, die Urteile wurden in höherer Instanz aufgehoben. Schließlich wurde er im dritten Prozess freigesprochen.
Zwar glaubte der Richter, dass der Angeklagte Johanna S. misshandelt haben könnte; aber es gebe Zweifel, ob er sie ermordet hat. So passe die vom Opfer gemachte Täterbeschreibung nicht auf Horst-Günter Z.
Auch das Geständnis gegenüber den Gießener Polizisten in den Niederlanden reiche für eine Verurteilung nicht aus.
Nach drei Jahren Untersuchungshaft verließ Z. das Landgericht Gießen als freier Mann.