✝️ Ana Janaina S., 27 Jahre, Brasilianerin – 29. Oktober 2022, Frankfurt am Main, Hessen 🇩🇪💔

Ana Janaina stammte aus Brasilien und lebte seit 10 Jahren in Deutschland. Sie war verheiratet und Mutter von sechsjährigen Zwillingsmädchen. Sie lebte mit ihrer Familie in Frankfurt. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Altenpflegerin und jobbte an den Wochenenden unter anderem zum Tatzeitpunkt seit zwei Monaten in dem Offenbacher Bordell „Girls Club“.

Der 45 Jahre alte Täter Adem U. sicherte sich Ana Janainas Dienstleistungen öfters für eine ganze Nacht, manchmal gar über das Wochenende. Wenn sie ihre Arbeit beendete, wartete er meist bereits vor dem Bordell auf sie, fuhr mit ihr mit der Bahn zum Frankfurter Hauptbahnhof und zahlte ihr von dort ein Taxi. All das kostete weit mehr, als der Estrichleger verdiente.

Zwei Monate vorher habe er sie in einem Offenbacher Bordell kennengelernt und sich „nach kurzer Zeit in sie verliebt“, heißt es in der Anklageschrift. Er sei nur noch für sie in das Bordell gegangen, habe ihr Geschenke gemacht und auch privat über Smartphone mit ihr geschrieben. Ana Janaina dagegen habe sich distanziert verhalten und ihm gesagt, dass er nur ein Freund für sie sei. Trotzdem habe U. sich zunehmend besitzergreifend verhalten und ihr „wie ein Stalker“ nachgestellt.

Weil Ana Janaina nicht ihm zuliebe mit der Prostitution aufhören wollte, habe U. sie getötet. Und es ist nicht das erste Mal, dass der Mann einer Prostituierten Leid angetan haben soll. 2005 habe er eine Frau aus dem zweiten Stock eines Wohnhauses in Wiesbaden geworfen – sie habe die Tat schwer verletzt überlebt. Damals wurde eine Schuldunfähigkeit festgestellt und der Mann nach bereits drei Jahren aus der Psychiatrie entlassen.

U. rammte Ana Janaina ein Messer in den linken Oberbauch. Er brach ihr das Nasenbein und übte mehrere Minuten lang massive Gewalt gegen ihren Hals aus. Erst als sie sich nicht mehr bewegte, so der Vorwurf, ließ er von ihr ab.

U. ließ den toten Körper nach der Tat liegen, wo er war. Als Nachbarn sich Wochen später über den immer schlimmer werdenden Gestank beschwerten, wickelte er die Leiche laut Staatsanwaltschaft „in 25 Schichten von Müllsäcken“ zu einem „mumien- beziehungsweise sarkophagartigen Kokon“. 

Er deckte sein Hochbett mit einer Plane ab, legte den Kokon an die Wandseite, versteckte ihn hinter einer Bretterwand und bemalte diese mit weißer Farbe.

Laut Anklage leidet U. unter einer „massiven narzisstischen Störung mit psychopathischen Zügen“.
Er habe Ana Janaina „mit keinem anderen Mann teilen“ wollen, nicht im Leben, nicht im Tode. 

Andrea S. (41), Tante und Pflegemutter des Opfers, sagte über den ersten Prozesstag: „Fürchterlich! Ich habe seit zwei Tagen nicht geschlafen. Ich habe sie damals aus Brasilien geholt, damit sie nicht Opfer eines Femizids wird. Und jetzt ist es hier in Deutschland passiert.“

U. wurde wegen Mordes vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter gingen vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus, verzichteten jedoch auf die Feststellung der besonderen Schuldschwere, die eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren unmöglich gemacht hätte. 

Im Urteil wurde von einer sittlich auf unterster Stufe stehenden, von Besitzstreben und Eifersucht geprägten Attacke gesprochen.

Der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt verwies mehrmals auf Persönlichkeitsstörungen des stark narzisstisch geprägten Angeklagten, besonders im Zusammenleben mit Frauen. 

Es gebe mehrere Möglichkeiten, sagte der Vorsitzende Richter, wodurch diese Kränkung ausgelöst wurde: Vielleicht habe die Frau seinen Wunsch abgelehnt, mit der Prostitution aufzuhören. Oder er habe auf ihr Smartphone geschaut und die Bilder ihrer Kinder entdeckt, von denen er nichts wusste. Es sei auch denkbar, dass sie ihm deutlich gemacht habe, dass es kein nächstes Treffen gäbe, wenn er sie aufgrund seiner finanziellen Situation nicht mehr bezahlen könne. Der Angeklagte hatte in dem Prozess von einer Beziehung gesprochen und gesagt, die Frau habe sich auch in ihn verliebt. Die Kammer wertete diese Behauptung als Lüge. „Sie sind für sie nicht mehr als ein Freier gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter. Unter anderem belegten dies SMS-Nachrichten, in denen die Frau versucht hatte, Grenzen zu setzen. „Sie haben sich eingebildet, sie zu lieben und einen Anspruch auf ihre Liebe zu haben“, sagte der Vorsitzende.

Auch die Aussage des Mannes, er könne sich an die Tat nicht mehr erinnern, glaubte ihm das Gericht nicht. So sagte der Angeklagte, er sei überraschend neben der Leiche aufgewacht. Danach hatte er nach seiner Aussage keine Hilfe geholt, sondern damit begonnen, die Blutspuren der Frau zu beseitigen. Diese Erklärung bezeichnete der Vorsitzende in der Urteilsverkündung als „fast lächerlich“. Zudem habe er ein „theatralisches Selbstmitleid“ an den Tag gelegt, das für die Angehörigen unerträglich gewesen sein müsse, sagte der Vorsitzende. „Sie haben hier gesagt, nicht nur die Frau wäre gestorben, sondern auch Sie. Das stimmt nicht, sie sind noch am Leben.“

Von Redaktion

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