✝️ Stephanie W., 23 Jahre – 30. September 2013, Barsinghausen, Niedersachsen 🇩🇪💔
Stephanie begann nach Abschluss der Schule eine Ausbildung als Erzieherin, die sie jedoch abbrach, da ihr Freund sie zur Prostitution zwang (FKK-Villa in Bornulm).
Der Täter, der 33-Jährige Björn F., nahm den Mord an seiner Freundin per Videokamera auf: Er fesselte die nackte Stephanie im Obergeschoss seines Elternhauses und traktierte sie insgesamt sechs Stunden lang mit Fausthieben, Stockschlägen und Tritten. Allein in dem vom Gericht in Augenschein genommenen 20 Minuten-Video waren Hunderte von Schlägen zu vernehmen, garniert mit weiteren Misshandlungen und vulgären Beschimpfungen, gespickt mit hasserfüllten Sätzen wie „Ich töte dein Leben“ oder einem zynischen „Baby, I love you“. Am Ende urinierte er auf die leblose Frau.
Bei Stephanie w. wurde ein Schädelhirntrauma, ein zertrümmerter Unterkiefer, ein gebrochenes Nasenbein, schwere innere Verletzungen und etliche Hämatome festgestellt.
Der Rechtsmediziner: „Sie hat noch viel mitgekriegt.“ Erst gegen Ende sei sie „bewusstseinsgetrübt“ gewesen. Während der Tat hatte er noch mehrfach telefonischen Kontakt zu Freunden und Bekannten, einem schickte er sogar Fotos von der Tat.
Stephanie W. erlag am Folgetag ihren schweren Verletzungen, nachdem sie am Tatort von den Rettungssanitätern noch einmal wiederbelebt werden konnte.
Vor Gericht sagten andere Zeuginnen, darunter auch Ex-Freundinnen des Angeklagten, aus, dass er von Kontrollwahn und Eifersuchtsanfällen getrieben war, sie berichteten von Prügelattacken und Psychoterror.
Der Täter plädierte auf „schuldunfähig“, sprach von einem Filmriss. Dies wurde jedoch auf einem 122-seitigen Fachgutachten widerlegt.
Der Psychiater charakterisierte Björn F. als gefühlsarm, manipulativ, egozentrisch und narzisstisch – aber nicht als psychisch krank. Seine meisten Freundinnen schickte er auf den Strich, lebte ihnen. Auch Stephanie musste für ihn anschaffen gehen. „Ein parasitärer Lebensstil“, so der Gutachter.
Björn F. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.