✝️ Ute G., 17 Jahre – 20. Mai 1978, Hamburg 🇩🇪💔
Der Täter Wolfgang R. hatte die 17jährige Ute in St. Georg in sein Auto einsteigen lassen, um mit ihr in seinem Haus in Norderstedt die Nacht zu verbringen. Nach eigenen Angaben habe ihn die Frau als „Schlappschwanz“ und „Schwächling“ beschimpft. Besonders „verletzt gefühlt“ habe er sich von „diesem entsetzlichen Grinsen“ der Frau. Darüber sei er so wütend geworden, daß er sie erwürgt und ihre Leiche an der Abfahrt Schneisen der Autobahn 7 vergraben habe.
R. schilderte am ersten Verhandlungstag sein Leben und die Tötung der beiden Frauen mit so vielen Details, daß selbst das Gericht sich erstaunt über das scheinbar lückenlose Gedächtnis des Angeklagten äußerte. Nur in einem Punkt versagte sein Erinnerungsmögen: Auf Fotos konnte er seine Opfer nicht wiedererkennen. Er wußte nur noch: „Eine Figur, wie ich sie gern habe; blond, soweit ich mich erinnere.“
Ohne ein Zeichen von Reue oder innerer Erregung schilderte R. die Tatabläufe, sprach sehr sachlich von „Leichenablagestelle“ und „Vergrabungsmöglichkeit“. Der Angeklagte hält sich selbst nicht für gewalttätig: „Die Taten passen gar nicht zu mir, ich bin entsetzt darüber.“ Er könne sich sein Motiv nicht erklären, sagte er mehrfach im Prozess.
Auf Befragen erklärte der Frührentner, daß er in Beruf und Privatleben „zur Sicherheit“ alles zweimal mache. Er kontrolliere sich immer selbst, umkreise sein Auto, bevor er einsteige, kontrolliere sein Haus, wenn er ausgehe. Ob dieser Charakterzug auch der Grund sei, warum er die beiden Opfer jewells zweimal gewürgt habe, fragte ihn sein Verteidiger. „So habe ich das auch hier gemacht“, antwortete der Angeklagte, „Nachkontrolle bei jeder Tätigkeit.“
R war Bankkaufmann, und wurde nach seiner Scheidung im Jahre 1974 wegen eines psychischen Leidens arbeitsunfähig. Er lebte mit seiner Mutter völlig zurück gezogen, er war ein Eigenbrötler.
In der Vergangenheit war Wolfgang R. seit Jugendtagen in Norderstedt als „Spanner“ unterwegs gewesen. Seine später voll ausgebildete Zwangsneurose hatte sich bereits vor 30 Jahren angekündigt: Es gab erste Aufenthalte in Eppendorf, hohe Dosen an Psychopharmaka, die ihrerseits allmählich die sexuelle Potenz beeinträchtigten. So steigerten sich Eheschwierigkeiten, die Kontrollzwänge wurden für Frau und Sohn unerträglich. „Die Gruft“, nannte der Sohn das Elternhaus. Wolfgang R. wurde herrisch, er erniedrigte die Ehefrau. Sie fühlte sich in dieser Ehe zunehmend eingeengt. Ihre Angst vor dem Mann, der nun schon mal handgreiflich wurde, wuchs. 1974 ging sie mit dem Sohn davon, um sich und das Kind zu retten. Wolfgang R. geriet in totale soziale Isolierung.
R. war regelmäßiger Freier.
Er ging am 15. April 1987 in die Norderstedter Polizeiwache und verlangte den Leiter der Kriminalpolizei, Dieter Buchholz: „Ich kenne Sie aus dem Hamburger Abendblatt, Ihnen will ich mich anvertrauen“, sagte er. Dann erzählte er, daß er im Mai 1978 und August 1979 zwei Prostituierte in seiner Norderstedter Wohnung ermordet habe.
Er wußte nicht viel von beiden Frauen. Eine komme aus Lübeck, die andere aus Berlln. Er habe sie in Hamburg kennengelernt, habe sie zu sich nach Hause mitgenommen und nach einem Streit erwürgt. Er habe ihre Leichen in den Kofferraum seines Wagens gelegt und an der Autobahnauffahrt Schnelsen und Schnelsen-Nord vergraben.
Polizeibeamte gruben am 16. April 1987 in einem Wäldchen an der Autobahnauffahrt Schnelsen-Nord eine skelettierte Leiche aus. In rund 1000 Meter Entfernung, an der Auffahrt Schnelsen, war bereits am Vortag eine Leiche entdeckt worden.
