📍 Cindy*, 22 Jahre – März 1990, Frankfurt am Main, Hessen 😢 

Nachfolgend zwei Auszüge aus den Gerichtsurteilen zum Mordversuch an Cindy*:

Am ….03.1990 vereinbarte der Verurteilte mit der auf den Straßenstrich tätigen 22-jährigen (Cindy*) die Ausübung des Geschlechtsverkehrs gegen Entgelt. Während des Geschlechtsakts auf einem Parkplatz im Auto des Untergebrachten begann er plötzlich und ohne äußeren Anlass die Geschädigte zu würgen. Er beabsichtigte – so die Feststellungen – die Geschädigte zu töten und folgte einem inneren, sexuell motivierten Drang. Durch die heftige Gegenwehr der Geschädigten wurde eine Kollegin von ihr auf das Geschehen aufmerksam, deren Eingreifen und deren lautstarke Mitteilung, sie werde die Polizei alarmieren, veranlassten den Untergebrachten zu Flucht (OLG Frankfurt am Main, 22.08.2011 – 3 Ws 761/11; 3 Ws 762/11)

[Der Angeklagte G.] hatte im Oktober 1988 eine 17-jährige Anhalterin mitgenommen und war mit ihr auf einen Feldweg gefahren. Sodann hatte er sie mit beiden Händen bis zum Erstickungstod gewürgt, was für ihn ein sexuell lustvolles Erlebnis war. Im September 1989 hatte der Beschwerdeführer zu I. eine 22-jährige Prostituierte während oder unmittelbar nach dem in seinem PKW vollzogenen einverständlichen Geschlechtsverkehr bis zum Eintritt des Erstickungstodes gewürgt. Nach den Feststellungen des Landgerichts war er dabei einem inneren, sexuell motivierten Drang gefolgt. Aus der gleichen Motivation heraus hatte er im Oktober 1989 eine 25-jährige Prostituierte mit zwei von ihm mitgeführten Nylonstrümpfen erdrosselt. Im März 1990 hatte er erneut eine 22-jährige Prostituierte (Cindy*) in seinen PKW gelockt. Noch während des Geschlechtsverkehrs hatte er ihr die Hände um den Hals gelegt und begonnen, ihr den Hals zuzudrücken, konnte die Tat jedoch nicht vollenden. (BVerfG, Beschl. v. 06.02.2013, Az.: 2 BvR 2122/11)

Von Redaktion

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