📍 Diana*, 46 Jahre – 15. August 2006, Salmtal, Rheinland-Pfalz 🇩🇪😢 

Ein 18 Jahre alter Täter aus Wittlich überfiel gegen 13 Uhr Diana*, stieß sie nieder und stach auf sie ein. Sie konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Sie ist bis heute erheblich gesundheitlich geschädigt.

Der Täter war durch Urteil des Amtsgerichts Bitburg vom 21.11.2005 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Eine Jugendstrafe von 6 Monaten war bis zum 21.11.2008 zur Bewährung ausgesetzt worden.

Im damaligen Prozess, den die teilweise gelähmte und unter Angstzuständen und Albträumen leidende Diana* im Rollstuhl verfolgte, hatte sie den arbeitslosen 19-jährigen Wittlicher, der vier Wochen nach der Tat dank ihrer guten Personenbeschreibung gefasst werden konnte, als „tickende Zeitbombe“ und „pervers“ betitelt und gesagt: „Der gehört bis an sein Lebensende eingesperrt.“

Das Landgericht Trier hatte K. mit Urteil vom 30. März 2007 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung unter Einbeziehung des Urteils des Jugendschöffengerichts Bitburg vom 24. November 2005 zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.

Im April 2014 wurde über nachträgliche Sicherheitsverwahrung verhandelt:

Zwar galt der Wittlicher während der zurückliegenden Jahre im Knast als „Mustergefangener“, so ein Gefängnispsychologe. Allerdings baute er als Freigänger eine Beziehung zu einer Prostituierten auf, mit der er schließlich auch in Streit geraten sein soll.

Am 13. Oktober 2014 beantragte die Staatsanwaltschaft, nachträglich die Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung anzuordnen. Durch Beschluss vom 18. November 2014 ordnete das Landgericht die einstweilige Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung an und hob diesen Beschluss mit Erlass des angegriffenen Urteils am 3. August 2015 auf.

Von Redaktion

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